Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com Parteienfinazierung (0312) / mGGp - für eine menschliche Gesellschaft
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Parteienfinazierung (0312)

Natürlich muss uns die Demokratie auch Geld wert sein – aber ist Partei gleich Demokratie? Die 230 Millionen Mark, auf die die direkte Parteienfinanzierung per Gesetz begrenzt ist, sind ja nur ca. 25 % dessen, was die Parteien vom Staat erhalten. Die restlichen Mittel besorgen sie sich –durchaus legal – aus dem Bundesetat über die parteinahen Stiftungen , Zuschüsse für die Fraktionen, über die aus den Haushalten finanzierten Zahlungen an die Mitarbeiter der Abgeordneten, über die von den Abgeordneten abzuführenden Spenden, über Steuerbegünstigungen von Mitgliedsbeiträgen und Spenden aller Art. Zudem gibt der Staat zu jeder Spende an eine Partei denselben Betrag nochmals dazu – zusätzlich zu der Abzugsfähigkeit des Betrages von der Steuerschuld des Spenders. Und wenn dies alles noch nicht reicht, wird über ungesetzliche Maßnahmen (siehe CDU Spendenaffäre) weiteres Geld in die Parteikasse gebracht.

Eine wesentliche Einnahme unserer Parteien erfolgt durch Wählerstimmen. Dabei wird prozentual abgerechnet. Dies bedeutet, dass unabhängig der Wahlbeteiligung die Parteien ihr Geld bekommen. Wesentlich gerechter wäre es, wenn die Kostenerstattung nur noch an die tatsächlich abgegebenen Wählerstimmen gekoppelt würden.
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