Mit Beschluss der Innenministerkonferenz im Mai 2001 ist das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PKM) rückwirkend zum 1.1.2001 eingeführt worden.
Der „politisch motivierten Kriminalität“ werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie u.a. den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten. Hierunter sind auch Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die Nutzung der Kernenergie, der Tierhaltung oder der Gentechnik zu subsumieren.
Berits vor Einführung des PMK zum 1.1.2001 wurde in Abstimmung mit deBKA bundesweit festgelegt, dass bei Straftaten im Zusammenhang mit Gentechnologie von Staatsschutzdelikten ausgegangen wird.
Die Bearbeitszuständigkeit liegt in Bayern bei den örtlichen Dienststellen der Kriminalpolizei (Kommisariate bzw. Dezernat Staatsschutz).
Fazit:
Wer 6 gentechnisch veränderte Maispflanzen knickt, wer eine Plastikflasche mit Wasser in einen Viehtransporter wirft - in der Hoffnung, dass das Wasser ausläuft und die Tiere davon trinken können- wer ein Plakat gegen die Kernkraft auf öffentlichem Gebiet aufstellt wird als Kriminell eingestuft und hat neben der ganzen Härte des Gesetzes mit Einschränkungen seiner Intimsphäre zu rechnen (Abhören Telefonate, Hausdurchsuchungen, Mitnahme von PC und Datenträger etc.).
Staatschutz und Verfassungsschutz werden eingeschaltet.